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ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2009 - 5 BV 723/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2009 - 5 BV 723/08
- LAG Hessen, 08.04.2010 - 5 TaBV 123/09
- BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 08.04.2010 - 5 TaBV 123/09
Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung nach § 87 Abs 1 …
Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 2009 - 5 BV 723/08 - abgeändert.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10.03.2009 - 5 BV 723/08 - aufzuheben und festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle über den Regelungsgegenstand "Dienstbekleidung" vom 23.09.2008 unwirksam ist und die Festlegung und/oder Änderung des Kreises der dienstbekleidungspflichtigen Arbeitnehmer im Bodenpersonal dem Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt.